Gartenbegehung
Liebe Gartenfreunde,
wie schon auf der Mitgliederversammlung angekündigt, wird es eine Begehung der Gartenanlage durch den Vorstand geben, um Verstöße gegen unsere Gartenordnung zu erfassen.
Die Begehung findet am Mittwoch, den 10.05.2017 ab 16:00 Uhr statt.
Bitte ermöglichen Sie uns den ungehinderten Zutritt zu ihren Gärten. Eine Anwesenheit der Gartenpächter ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Anmerkung:
Die Rechtsgrundlage für das Betreten der Gärten durch den Vorstand ergibt sich aus §38 Abs. 3 der Gartenordnung!
Mit freundlichen Grüßen,
Dieter Ströker
2017-02 Gartenbegehung
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