Ablesen der Zählerstände
Bitte teilen sie ihre Zählerstände für Strom und Wasser im Zeitraum zwischen dem 1. November bis zum 1. Dezember mit. Zählerständer die bis zum Stichtag am 1. Dezember nicht mitgeteilt
Bitte teilen sie ihre Zählerstände für Strom und Wasser im Zeitraum zwischen dem 1. November bis zum 1. Dezember mit. Zählerständer die bis zum Stichtag am 1. Dezember nicht mitgeteilt